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Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV);

Die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) betrug in der Stadt Ansbach in den letzten Tagen:

(Angaben des Robert Koch-Instituts, Datenstand 04. Mai 2021).

Damit ist der maßgebliche Inzidenzwert von 150 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Auf die Rechtsfolgen aus der 12. BayIfSMV wird hingewiesen. Diese gelten ab Donnerstag, 06. Mai 2021 im Stadtgebiet Ansbach.

Hinweise:
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen findet sich auch auf der Homepage der Stadt Ansbach (https://www.ansbach.de). Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05.03.2021 (BayMBl.Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G ist abrufbar unter: https://www.gesetzebayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12).

Quelle: Stadt Ansbach