+++ Behelfs- oder Betriebsausfahrten +++
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es für Feuerwehr, THW, Rettungsdienste, Polizei und Straßenbetriebsdienste so genannte Behelfs- oder Betriebsausfahrten. Diese dürfen nur von den genannten Organisationen benutzt werden.
Für alle anderen gilt: Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf nur an den offiziellen Anschlussstellen auf- und abgefahren werden. Die Benutzung von Behelfsausfahrten ist nicht nur verboten, sondern auch äußerst gefährlich und kann zu schweren Unfällen führen. Die verbotswidrige Benutzung kann aber auch teuer werden. Hier können Verwarnungen oder auch empfindliche Geldbußen drohen.
Die Verkehrspolizei Feucht überwacht seit letzter Woche die Behelfsausfahrt an der A9 bei Renzenhof. Bisher wurden 10 Verkehrsteilnehmer beanstandet. Von plötzlichen Herzschmerzen bis zum stotternden Motor reichen die unglaublichsten Ausreden. Es wurde auch schon versucht, beim Anblick der Polizei rückwärts auf den Standstreifen der Autobahn zu fahren. Medizinische oder technische Hilfe will letztlich niemand in Anspruch nehmen. Sobald Kosten durch das Herbeirufen eines Rettungsdienstes entstehen könnten, werden die Ausreden regelmäßig zurückgenommen.
Eine Wiederholungstäterin zeigte sich völlig uneinsichtig und sprach bei der zweiten Kontrolle von „Nötigung durch die Polizei“. Auch die Feuerwehr berichtete in der Vergangenheit von kritischen Ereignissen beim Auffahren über die Behelfsaus- und -einfahrt auf die A9.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich an die ausgeschilderten Anschlussstellen zu halten und die Beschilderung zu beachten.
Quelle und Foto: Polizei Mittelfranken