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Bayerischer Ministerrat beschließt sieben neue Digitale Gründerzentren – darunter Ansbach

Im Sommer führte das bayerische Wirtschaftsministerium einen zweiten Wettbewerb zur Einreichung von Konzeptideen für digitale Gründerzentren in Bayern durch. Ziel ist es, vor allem digitale Gründerzentren abseits der Ballungszentren aufzubauen. Am 2. Oktober 2018 hat der Bayerische Ministerrat sieben neue Standorte für Digitale Gründerzentren beschlossen, darunter Ansbach. Damit sind es nun 19 Zentren in Bayern.

„Wir freuen uns sehr über den zweiten Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums für digitale Gründerzentren.  Ansbach als Wirtschafts- und Verwaltungszentrum der Region Westmittelfranken ist der richtige Standort dafür. Mit der Hochschule Ansbach, der IHK-Geschäftsstelle und vielen innovativen und digital führenden Unternehmen finden sich am Standort beste Voraussetzungen für digitale Gründungen. Aus diesem Grund haben wir unser Interesse bekundet und die Fachjury überzeugt“, so die Oberbürgermeisterin. „Wir erarbeiten nun bis Ende des Jahres ein detailliertes Bewerbungskonzept. Optimal wäre es, wenn es uns gelänge, sogar ein westmittelfränkisches Projekt auf die Beine zu stellen.“

Mit den digitalen Gründerzentren sollen nach Willen der Staatsregierung Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen mit technologisch hochwertigen Geschäftskonzepten begleitet und die Rahmenbedingungen für Start-ups verbessert werden.

Die im zweiten Wettbewerb geltenden Förderbedingungen kommen der Stadt Ansbach und den besonderen Bedingungen vor Ort entgegen. Dies wurde auch im intensiven Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium deutlich. Oberbürgermeisterin Carda Seidel hat daher vor Kurzem das Interesse der Stadt Ansbach gegenüber Staatsminister Franz Josef Pschierer bekundet. In den folgenden Monaten soll ein Bewerbungskonzept ausgearbeitet werden. Wichtige Partner sind die Hochschule Ansbach und die IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Das zweite Förderprogramm sieht die Anmietung und den Umbau von Mietflächen sowie die Kooperation mit bestehenden Gründerzentren vor. Hierin unterscheidet es sich maßgeblich vom ersten Aufruf, in dem Neubauten gefördert werden sollten. Für Ansbach ermöglicht dies, z. B. Flächen im TIZ in das Bewerbungskonzept einfließen zu lassen. Der Fördersatz in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf beläuft sich für investive Maßnahme auf 90 Prozent. Weiterhin bedarf es der Etablierung von Netzwerkaktivitäten, für die Private 50 Prozent der veranschlagten Kosten erbringen müssen.

Zudem wurden erste Gespräche mit benachbarten Landkreisen geführt, mit dem Ziel nach Möglichkeit mit anderen Kommunen Westmittelfrankens gemeinsam ein Kommunen übergreifendes Konzept zu entwickeln. Eine solche Entwicklung und der damit verbundene Schulterschluss in der Region wäre sehr zu begrüßen. In nächster Zeit wird es hierzu weitere Gespräche mit Unternehmen geben.

Der Aufruf für digitale Gründerzentren folgt einem ersten Aufruf aus dem Jahr 2016, in dem sich die Kommunen Westmittelfrankens gemeinsam mit der Hochschule Ansbach und der Geschäftsstelle der Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken in Ansbach beworben hatten. Dieser Anlauf scheiterte leider, da damals für einen erfolgreichen Anlauf ein Grundstück von den Kommunen als Standort bereitgestellt werden musste und die ins Auge gefasste Fläche in Bad Windsheim das Ministerium und eine beauftragte Jury nicht überzeugen konnte.

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