Baudenbach: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++
Am 17. März 2025, gegen 14.15 Uhr, ereignete sich am Hambühl ein Verkehrsunfall zwischen einem Kraftomnibusfahrer und einem Traktorfahrer mit Anhänger.
Demnach soll ein 34-Jähriger mit dem Traktorgespann von der B 8 kommend in Richtung Baudenbach gefahren sein. Ein 58-Jähriger kam entgegen. An einer engen Fahrbahnstelle fuhr der 34-Jährige offenbar nicht möglichst weit rechts. Es kam hier zur seitlichen Berührung mit dem KOM, welcher nach der Spurenlage so weit wie möglich rechts gefahren ist.
Bei der Aufnahme des Verkehrsunfalles und Befragung aller VU-Beteiligten stellte sich heraus, dass der 34-Jährige auch der tatsächliche Fahrzeugführer des Traktorgespanns war. Dieser hatte angegeben, dass nicht er sondern ein anderer Verkehrsteilnehmer (34 Jahre), der hinter dem Traktorgespann gefahren ist, das Traktorgespann gefahren haben soll. Der 34 -Jährige hatte dies auch gegenüber den Polizeibeamten so ausgesagt. Nach Befragung aller beteiligten Personen räumte der 34-Jährige ein, dass er das Traktorgespann ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, auf öffentlichen Verkehrsgrund geführt hatte. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei allen Beteiligten 0,00 mg/l.
Gegen den 34-jährigen Traktorfahrer wird wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen den 34-Jährigen, der hinter dem Traktorgespann gefahren ist und angab, dass er der Fahrer gewesen wäre, wird ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens der Strafvereitelung eingeleitet.
Weiterhin werden Ermittlungen gegen den Halter des Traktors wegen des Vergehens des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis geführt.
Quelle: Polizeiinspektion Neustadt/Aisch