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Bad Windsheim: +++ Fahrerlaubnis nicht ausreichend +++
Am Dienstagvormittag, 9. Juni 2026 wurde ein Gespann, bestehend aus Kleintransporter und Anhänger, einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Bereits bei Durchsicht der Zulassungsbescheinigungen stellten die Beamten fest, dass sich die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuggespanns auf fast 6 Tonnen belief. Der 25-jährige rumänische Fahrzeugführer konnte allerdings nur einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B vorweisen. Diese würde ihn allerdings nur für ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen (sofern Anhänger mehr als 750 kg wiegt) oder für eine Gesamtmasse von 4,25 Tonnen (sofern Zugfahrzeug 3,5 Tonnen und Anhänger nicht mehr als 750 kg wiegt) berechtigen. Der Mann hätte daher die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt. Die Weiterfahrt mit Anhänger wurde deshalb unterbunden. Der Fahrer muss sich nun wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Bad Windsheim