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Aurach: +++ Vergehen gegen die Abgabenordnung, Kraftfahrzeugsteuergesetz und OWi nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung +++

Am 25.08.22, gegen 23:00 Uhr wurde von einer Streife der VPI Ansbach ein Pkw mit französischer Zulassung auf der BAB 6 in Richtung Nürnberg bemerkt. Er fuhr vor der Streife in die Rastanlage Frankenhöhe-Süd, da er Probleme mit seiner Fahrzeugbatterie hatte.

Bei einer allgemein durchgeführten Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass die französische Zulassungsbescheinigung mit einer Vendu Kennzeichnung versehen war. Diese berechtigt den 26-jährigen Mann aus Osteuropa nur das Fahrzeug innerhalb Frankreichs für 4 Wochen zu führen. Deshalb wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und er musste eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach