Aurach: +++ Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet – Unerlaubt französische Händlerkennzeichen angebracht +++

Am 03. März 2026 um 14:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Fahndungskontrollgruppe auf der BAB A6 in Fahrtrichtung Heilbronn einen Pkw.

Der 32-jährige Fahrer hatte französische Händlerkennzeichen zur Überführung des Fahrzeuges nach Frankreich angebracht. Dies stellt eine unerlaubte Fernzulassung dar. Gegen ihn wird wegen Kennzeichenmissbrauch ermittelt. Er musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Bei der Kontrolle der 64-jährigen Mitfahrerin stellte sich heraus, dass diese keine Aufenthaltstitel vorweisen konnte. Gegen Sie wird wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz ermittelt. Über die Ausländerbehörde wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach