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Aurach + Schnelldorf: +++ Fahrten ohne Fahrerlaubnis ++

.Aurach: In der Nacht zum Dienstag, 14.09.2021 kurz nach Mitternacht, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach auf der Tank- und Rastanlage „Frankenhöhe – Süd“ an der Bundesautobahn A 6 einen 35-jährigen Rumänen mit seinem Pkw. Dieser legte den Ordnungshütern die Kopie eines italienischen Führerscheins vor. Die Beamten hegten erste Zweifel, ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Im Verlauf des Gespräches verwickelte sich der Osteuropäer dann in Widersprüche. Deshalb nahmen die Ermittler Kontakt zum Polizeikooperationszentrum für Österreich, Italien und Slowenien in Thörl – Maglern in der Obersteiermark in Österreich auf. Von dort erhielten sie schon wenig später die Rückmeldung, dass der Kontrollierte nicht im Besitz einer gültigen italienischen Fahrerlaubnis ist. Gegen den 35-Jährigen wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Schnelldorf:– Anfang Juni dieses Jahres führten Beamte der Verkehrspolizei Ansbach auf der Bundesautobahn A 7 Abstandskontrollen durch. Dabei wurde ein Mietwagen mit Tempo 122 km/h gefilmt, dessen zunächst unbekannter Fahrer statt des gesetzlich vorgeschrieben Abstands von 61 Metern nur 19 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und damit weniger als vier Zehntel des halben Tachowertes eingehalten hat. Im Rahmen der Anschlussermittlungen benannte die Verleihfirma einen 31-Jährigen aus dem benachbarten Baden-Württemberg als Fahrer. Nun hat sich herausgestellt, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Abstandsmessung nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen ist, weil gegen ihn ein rechtskräftiges Fahrverbot verhängt worden war. Deshalb wurde gegen ihn von der Verkehrspolizei Ansbach ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbot eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach

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