Aurach: +++ Illegale Einreise und illegaler Aufenthalt +++
Am Montagabend, 28.09.2020 gegen 20:35 Uhr, kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung auf dem Parkplatz „Hasenzagel“ an der Bundesautobahn A 6 einen Pkw sowie einen Kleintransporter, die jeweils mit einem italienischen und einem albanischen Staatsangehörigen besetzt waren. Die beiden Südosteuropäer im Alter von 19 und 39 Jahren wiesen sich dabei mit italienischen Identitätskarten aus, die im Ausland allerdings keine Gültigkeit besitzen. Beide gaben an, derzeit in Deutschland für ein italienisches Bauunternehmen in Süddeutschland tätig zu sein. Über die zuständige polizeiliche Kontaktstelle zu den italienischen Behörden stellte sich dann heraus, dass die Arbeiter nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für den Schengen-Raum sind. Deshalb dürften sie aus Italien nicht ausreisen. Aus diesem Grund wurde jeweils ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz eingeleitet.
Bei der näheren Inaugenscheinnahme stießen die Fahnder dann schließlich noch auf ein amtliches Kennzeichenpaar in einem der Fahrzeuge, das durch italienische Polizeibehörden wegen eines Eigentumsdeliktes zur Fahndung ausgeschrieben war.