Aurach: +++ Fahrten mit falschen bzw. ohne Führerschein +++
Am Mittwoch, den 08. Oktober 2025, gegen 19:00 Uhr kontrollierten Schleierfahnder der Verkehrspolizei Ansbach auf der Tank- und Rastanlage Frankenhöhe Süd in Fahrtrichtung Waidhaus/Pilsen einen tschechischen Pkw. Der Fahrer händigte einen Führerschein aus und gab an, kein weiteres Ausweisdokument mit sich zu führen. Beim Abgleich des Lichtbilds des ausgehändigten Dokuments mit der kontrollierten Person ergaben sich Unstimmigkeiten. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte in seinem Geldbeutel eine versteckter tschechischer Personalaufweis aufgefunden werden, die im Gegensatz dazu offensichtlich ihm zuzuordnen war. Eine Recherche in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass auf den 57-jährigen tschechischen Staatsangehörigen keine Fahrerlaubnis registriert ist. Er muss sich nun wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Am 08. Oktober gegen 17:45 führten Schleierfahnder der Verkehrspolizei Ansbach auf der Tank- und Rastanlage Frankenhöhe Nord eine Kontrolle an einem französischen Kleintransporter mit Anhänger durch. Dabei wurde festgestellt, dass der Führerschein, die der 44-jährige französische Fahrer vorzeigte, nur die Fahrerlaubnisklasse B enthielt. Diese war für das kontrollierte Gespann jedoch nicht mehr ausreichend. Grund war die zu hohe zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Zudem wurde festgestellt, dass die Zulassung des Kleintransporters seit Anfang Juli abgelaufen war. Er musste eine Sicherheitsleistung für das eingeleiteten Strafverfahrens hinterlegen. Die Weiterfahrt konnte durch den Beifahrer, der im Besitz der passenden Fahrerlaubnis war, fortgesetzt werden.
Die gleiche Konstellation wurde einem in Ungarn lebenden, 72-jährigen Deutschen zum Verhängnis, der am 09. Oktober gegen 1:15 Uhr durch eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach mit seinem ungarischen Pkw mit Anhänger kontrolliert wurde. Auch hier lag sorgte die zulässige Gesamtmasse des Anhängers dafür, dass die vorhandene Fahrerlaubnisklasse B nicht mehr ausreichte. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Ansbach