Aurach + Ansbach: +++ Erfolge im Rahmen der Schleierfahndung +++

Aurach: Am Donnerstag, 5. Juni 2025 gegen 14:00 Uhr wurde durch Beamte der Fahndungskontrollgruppe im Rahmen der Kontrolle eines BMW auf der Rastanlage Frankenhöhe an der A 6 in Fahrtrichtung Heilbronn festgestellt, dass für das Fahrzeug eine Fahndungsausschreibung bestand, weil es offensichtlich im Jahr 2023 gestohlen worden war. Der Pkw wurde sichergestellt. Weil sich Verdachtsmomente gegen den 43-jährigen Fahrer, der das Fahrzeug wohl gutgläubig im Jahr 2024 erworben hat, nicht ergaben, durfte dieser seine Weiterreise – erzwungenermaßen ohne fahrbaren Untersatz – nach Abschluss der Sachbearbeitung fortsetzen.

Ansbach: Kurze Zeit später, gegen 16:45 Uhr, fiel den Fahndern ein auf der A 6 in Richtung Waidhaus/Pilsen fahrender Klein-Lkw auf, der an der Anschlussstelle Ansbach einer Kontrolle unterzogen wurde. Dabei stellte sich zunächst heraus, dass das Fahrzeug offensichtlich in den Niederlanden gestohlen worden war.
Der 37-jährige Fahrer konnte weder Führerschein noch ein Ausweisdokument vorlegen und gab an, diese seien im entwendet worden. Eine polizeiliche Überprüfung der Person ergab, dass auch nach dem Mann gefahndet wurde und er festgenommen werden musste. Zudem ist er seit 2021 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis. Weil zudem drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, wurde ein Drogenvortest durchgeführt, der positiv auf Kokain reagierte. Deshalb musste sich der 37-Jährige darüber hinaus einer Blutentnahme unterziehen. Auf der Ladefläche des Klein-Lkw befanden sich unter anderem drei E-Scooter im Gesamtwert von ca. 450 Euro, zu deren Herkunft der Fahrer keine plausiblen Angaben machen konnte. Sie wurden sichergestellt. Er muss sich nun nicht nur wegen des gestohlenen Fahrzeugs verantworten, sondern darüber hinaus vor der deutschen Justiz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Fahrt unter Drogeneinfluss. Die Ermittlungen hinsichtlich der drei E-Scooter laufen. Wegen der bestehenden Fahndungsausschreibung wird er heute im Laufe des Tages dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der über seine Inhaftierung entscheiden wird.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach