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Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Ansbach

Mit heutiger Wirkung (11.03.2021) wird zu den schon im Februar dieses Jahres veranlassten Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektionsmöglichkeiten) auch die Aufstallung von Hausgeflügel für den gesamten Landkreis Ansbach verfügt.

Die Stallpflicht gilt für Hausgeflügel wie z.B. Enten, Gänse, Puten/Truthühner und andere Hühnervögel wie Huhn, Pfau, Fasan, Perlhuhn, jedoch nicht für Tauben.

Unter einem „Stall“ ist entweder ein festes, verschlossenes Gebäude, Schuppen, Scheune usw. zu verstehen, aber auch eine nach außen dichte Voliere aus Maschendraht, deren obere Abdeckung seitlich übersteht und dicht ist, z.B. mittels einer Folienabdeckung. Freilauf von Hausenten und Gänsen, z.B. zum nächsten natürlichen Gewässer, ist unzulässig.

Es ist zu erwarten, dass diese Aufstallungspflicht zeitlich begrenzt ist. Nach endgültigem Abschluss des Frühjahrsvogelzuges unter Berücksichtigung der Inkubationszeiten, Ansteckungswege und des Futterangebotes etc. wieder aufgehoben werden kann. Dies bedeutet aber auch, dass bei kaltem Frühjahr oder erneutem Wintereinbruch in den Brutgebieten die Stallpflicht über das gesamte Frühjahr aufrechtzuerhalten sein wird. Geflügelhaltern wird daher geraten, die baulichen Änderungen an ihrer Voliere und ihre Planungen so vorzunehmen, dass diese über mehrere Monate vorhalten.

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza, H5N8) grassiert bei Wildvögeln. Der für den Menschen ungefährliche Erreger schafft es immer wieder Biosicherheitsmaßnahmen von Hausgeflügelhaltungen zu durchbrechen. So kommt es zu Infektionen und Seuchenausbrüchen in Nutztierbeständen (Hühner, Enten, Gänse, Puten). Eine Impfung gegen das Virus oder eine Heilungsmöglichkeit gibt es nicht. Infizierte Tiere, vor allem Hühnervögel, verenden qualvoll.

Der Landkreis Ansbach beherbergt derzeit viele seuchenfreie, besonders schützenswerte Bestände, u.a. etwa 4.500 Hühnerhaltungen mit über 275.000 Tieren.

Bereits in einer kleinen Hühnerhaltung entstehen bei einem Geflügelpestausbruch milliardenfach neue Erreger, die andere Bestände infizieren können.

Zuletzt waren solche Ausbrüche von Hausgeflügelpest in den Landkreisen Roth, Weißenburg und Neumarkt entdeckt worden, ein Ausbruchsgeschehen betraf dabei einen Betrieb mit zehntausenden von Tieren.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird erneut öffentlich bekanntgemacht.

Quelle: Landkreis Ansbach