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Ansbacher Stadtbücherei muss Abholservice einstellen

Ansbach, 21. Dezember 2020 – Aufgrund der aktuellen Bestimmungen zum Infektionsschutz kann die Ansbacher Stadtbücherei den bislang praktizierten Abholservice von Medien nicht weiter anbieten.

Rechtliche Grundlage hierfür ist die Untersagung von sogenannten „Click & Collect“-Angeboten im Rahmen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sei das Verbot von Abholdiensten aus infektionsschutzrechtlichen Gründen konsequent, da der Grundgedanke der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Minimierung von physischen Kontakten sei.

Die Möglichkeit der Abholung bei an sich geschlossenen Geschäften konterkariere den Sinn und Zweck der Schließung aller für den täglichen Bedarf verzichtbaren Geschäfte.

Mit der neuen Rechtslage entfalle nun auch die Rückgabemöglichkeit bereits geliehener Medien, wie die Leiterin der Stadtbücherei Stephanie Heinrich erklärt. „Die Medien werden selbstständig verlängert, es können keine weiteren Mahngebühren in der Schließzeit anfallen“, so Heinrich. Die Bibliothek ist aktuell nur noch per E-Mail (stadtbuecherei@ansbach.de) und telefonisch unter Tel. 0981 51-559 erreichbar. Kunden haben außerdem die Möglichkeit, über ihre Online-Lesekonten die Fristdaten zu überprüfen.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Ansbach