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Ansbacher Altstadtfest: Fußgängerzone nur eingeschränkt befahrbar

Ansbach, 11. Juni 2025 – Ansbacher Altstadtfest: Fußgängerzone nur eingeschränkt befahrbar
Zum bereits 46. Ansbacher Altstadtfest lädt die Stadt Ansbach mit zahlreichen Partnern vom 18. bis 22. Juni 2025 ein.

Um Besucher und Anwohner im Hinblick auf die Ereignisse der letzten Monate u.a. in Magdeburg, München und Mannheim schützen zu können, gelten während des Altstadtfestes Zufahrtsbeschränkungen in der Innenstadt. Diese betreffen auch die Anwohner im Veranstaltungsbereich. Eine Zufahrt ist für diese nur mit vorher beantragter Sondergenehmigung möglich, die bis spätestens 18. Juni 2025 beim Straßenverkehrsamt beantragt und abgeholt werden muss, die Beantragung ist unter anderem per E-Mail an strassenverkehrsamt@ansbach.de möglich.

Wir bitten um Verständnis!

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach