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Ansbach: +++ Vorfahrtsverstoß mit Sachschaden +++

Am Pfingstsonntag, 31.05. befuhr ein 56-jähriger Ansbacher gegen 11:00 Uhr mit seinem Mercedes die Vetterstraße in Richtung Brodswinden. Zum selben Zeitpunkt fuhr eine 22-jährige aus der Schweiz mit ihrem Seat von der B13 ab und wollte nach rechts in die Vetterstraße ebenfalls in Richtung Brodswinden einbiegen. Dabei hatte sie gemäß aufgestellter Beschilderung die Vorfahrt zu gewähren. Um einen besseren Blick in die Straße zu bekommen, fuhr die junge Frau jedoch etwas in die Straße hinein und bremste ihr Fahrzeug sofort ab, als sie den von links herannahenden Mercedes erblickte. Auch der Mercedesfahrer bremste stark ab, konnte aber einen Zusammenstoß mit dem Seat nicht mehr verhindern. An den beiden Fahrzeugen entstand nur leichter Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 600 Euro. Da die 22-jährige aus der Schweiz keinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, musste sie als Unfallverursacherin die Geldbuße für den Vorfahrtsverstoß in Höhe von 120 Euro vor Ort bezahlen.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach

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