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Ansbach: +++ Vorfahrtsverletzungen mit Sachschaden +++

Am Donnerstag, 28.04.2022, um 12.45 Uhr nahm ein 46-jähriger Pkw-Fahrer an der Kreuzung Charlottenstraße / Am Heimweg einer 63-jährigen die Vorfahrt, die von der Straße „Am Heimweg“ in Richtung Ludwig-Keller-Straße einbiegen wollte und aufgrund der Regelung Rechts-vor -Links vorfahrtsberechtigt gewesen wäre. Durch den Zusammenstoß entstand an beiden Fahrzeugen ein Gesamtschaden von 7000 Euro.

Um 15.55 Uhr wollte ein 63-Jähriger mit einem Kleintransporter von der Karpfenstraße in Fahrtrichtung Hohenzollernring nach links in ein Grundstück einbiegen, übersah jedoch den entgegenkommenden, vorfahrtsberechtigten Pkw eines 46-Jährigen. Auch hier blieb es bei Blechschäden: Der Gesamtschaden beläuft sich auf 8000 Euro.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach