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Ansbach: +++ Verstoß Pflichtversicherungsgesetz u. a. +++

Am 11.09.22, gegen 22:50 Uhr wurde von einer Fahndungsstreife der VPI Ansbach ein Lkw-Fahrer, der auf der BAB 6 fuhr, am Autohof Ansbach angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das mit französische Kennzeichen ausgestattete Fahrzeug im Fahrzeugschein den Verkaufsvermerk „Vendue“ hatte. Damit ist er lediglich berechtigt, dass Fahrzeug innerhalb von Frankreich für die Dauer von vier Wochen zu führen.

Es wurde eine Sicherheitsleistung erhoben und die Weiterfahrt wurde ihm bis zur Beibringung einer Zulassung (z.B. Ausfuhrkennzeichen) untersagt.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach