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Ansbach + Schnelldorf: +++ Fahrten trotz Fahrverbotes kommen durch Verkehrsüberwachung ans Licht +++

Ansbach. Nach einer Geschwindigkeitsmessung der Verkehrspolizei Ansbach Ende November 2020 auf der Bundesstraße 13 südlich von Ansbach kommt nun auf einen 20-Jährigen aus dem Raum Dinkelsbühl neben dem Bußgeldverfahren ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu. Zum Zeitpunkt, als er mit seinem Lkw geblitzt worden ist, bestand gegen ihn nämlich ein rechtskräftiges Fahrverbot, weil er in diesem Fall ebenfalls zu schnell unterwegs war. Seinen Führerschein hatte er bislang allerdings noch nicht bei den Ordnungshütern abgegeben.

Schnelldorf:  Ein 61-Jähriger aus Brandenburg hat Ende September des vergangenen Jahres auf der
Bundesautobahn A 7 mit seinem Sattelzug nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zu einem
vorausfahrenden Lkw eingehalten. Dabei wurde er von Beamten der Verkehrspolizei Ansbach gefilmt und fotografiert, die zu diesem Zeitpunkt Abstandmessungen in diesem Autobahnschnitt durchgeführt haben. Jetzt hat sich herausgestellt, dass gegen den Brummifahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes ein rechtskräftiges Fahrverbot der Bußgeldbehörde in Berlin bestanden hat. Deshalb haben die Ordnungshüter nun gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbot eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach