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Ansbach: +++ Raser aus dem Verkehr gezogen +++

Beamte der Polizeiinspektion Ansbach konnten einen 43-jährigen Raser aus dem Verkehr ziehen, nachdem dieser eine Anhaltung missachtet hatte und mit 140 km/h durch die Meinhardswindener Straße zu fliehen versuchte.
Am Sonntag, 30. September, 18:40 Uhr führten Beamte der Polizeiinspektion Ansbach auf der Staatsstraße 2245 beim so genannten „Schwarzweiher“ eine Geschwindigkeitsmessung mit der Laserpistole durch. Hier wurde der 43-Jähriger mit einem Ford Focus mit 122 km/h statt der erlaubten 100 km/h gemessen. Beim Versuch den 43-Jährigen anzuhalten, verlangsamte dieser zunächst seine Geschwindigkeit und es hatte den Anschein, als wollte er anhalten. Jedoch beschleunigte der 43-Jährige dann wieder und flüchtete in Richtung Ansbach.
Eine zweite Streifenbesatzung konnte den flüchtigen Ford Focus im Stadtgebiet feststellen und nahm die Verfolgung mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) auf. Der 43-Jährige befuhr dann die Meinhardswindener Straße über eine längere Strecke mit einer Geschwindigkeit von ca. 140 km/h. Zumindest der Tacho des verfolgenden Dienstfahrzeuges zeigte diese wahnwitzige Geschwindigkeit an. Erlaubt sind hier 50 km/h. Kurz danach konnte der 43-Jährige gestellt werden.
Bei der Aufnahme des Sachverhalts stellten die Polizeibeamten fest, dass der 43-Jährige in seinem Pkw eine so genannte „Dashcam“ betreibt. Der 43-Jährige entnahm die Speicherkarte aus der Dashcam und knickte diese und warf sie dann weg, nachdem er zuvor die Sicherstellung der Speicherkarte dadurch vereitelt hatte, dass er diese in seiner geschlossenen Faust vor dem Zugriff durch die Streifenbesatzung versteckte. Die Speicherkarte konnte letztendlich aufgefunden werden, es wird gegenwertig geprüft, ob die darauf befindlichen Daten wiederhergestellt werden können. Den 43-jährigen Raser erwartet nun eine Geldbuße in Höhe von mindestens 600 Euro, außerdem zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei und ein dreimonatiges Fahrverbot. Außerdem muss er mit fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rechnen, er wird seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachweisen müssen.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach