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Ansbach: +++ Rabenhofstraße wird nicht einseitig gesperrt +++

Eine erneute Betrachtung der Umleitung für die dringend notwendige Sanierung der Urlasstraße hat ergeben, dass mit Hilfe eines Tempolimits und einer Aufschotterung des Kurvenbereichs beim Baustoffhandel Neumeier eine beidseitige Befahrung der Rabenhofstraße möglich wird. „Wir freuen uns, dass wir so nun doch eine weiträumige Umleitung für die Anlieger der Urlasstraße und der Bürgerinnen und Bürger von Kammerforst vermeiden können“, erklärt Holger Nießlein, Leiter des Amts für Bürgerservice und Ordnung. Die von einigen Anliegern gewünschten Ausnahmegenehmigungen sind nicht praktikabel, da sich andere Verkehrsteilnehmer in Unkenntnis der Hintergründe ungleich behandelt fühlen würden und darüber hinaus auch Kontrollen durchgeführt werden müssten.  Aufgrund der geringen Straßenbreite der Rabenhofstraße darf in der Zeit der Sperrung der Urlasstraße nur mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefahren werden. Um einen reibungslosen Begegnungsverkehr auch in der Kurve vor dem Baustoffhandel Neumeier zu ermöglichen, wird das Betriebsamt der Stadt Ansbach in den kommenden Tagen das Kurvenäußere mit Schotter erweitern. „Wir bitten, vor allem in den Kurven beim Baustoffhandel Neumeier und im Bereich der Kreuzung Rabenhofstraße / Rummelsberger Straße besondere Vorsicht walten zu lassen und die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten“, so Nießlein.

Der überörtliche Verkehr von und nach Wengenstadt, Grüb und Weihenzell wird weiterhin über Weihenzell, Wernsbach, Schönbronn, Röshof und dann über die St 2255 umgeleitet. Auf die Sperrung und die Umleitung wird an wichtigen Knotenpunkten auf großen Hinweistafeln hingewiesen. Diese Umleitung kann in beide Richtungen von allen Verkehrsteilnehmern befahren werden.