Ansbach: +++ Mit Springmesser zum Gericht +++
Am Montag, 24. März 2025 um 09:45 Uhr, fiel bei der Zugangskontrolle zum Amtsgericht Ansbach ein 78-Jähriger auf, der ein verbotenes Springmesser bei sich führte. Das Messer wurde von Justizbeamten sichergestellt und die Polizei wurde informiert.
Das Mitführen des Springmessers, bei dem es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, stellt ein Vergehen nach dem Waffengesetz dar. Gegen den 78-Jährigen wird nun entsprechend strafrechtlich ermittelt.