Ansbach: +++ Mehrere Fahrten unter Alkohol- /Drogeneinfluss +++
Im Dienstbereich der Polizeiinspektion Ansbach kam es zu mehreren Fahrten und Alkohol- oder Drogeneinfluss. Es ergeht hierbei explizit der Hinweis, dass es sich auch bei Elektrokleinstfahrzeugen
(Beispiel: E-Scooter) um Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt, welche gleichermaßen den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Alkohol- und/oder Drogenkonsums unterliegen.
Merkendorf: Am 03. August 2025, gegen 01:20 Uhr, wurde ein 56-Jähriger E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der Streifenbesatzung bereits im informatorischen Gespräch ein deutlicher Alkoholgeruch auffiel, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und es wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest in einer Polizeiinspektion durchgeführt. Den 56-Jährigen erwartet ein Verkehrsordnungswidrigkeiten Verfahren, welches bei einem Erstverstoß ein Bußgeld von 500 Euro und einen Eintrag im Fahreignungsregister vorsieht.
Ansbach: Eine 17-Jährige wurde ebenfalls mit einem E-Scooter fahrenderweise im Stadtgebiet Ansbach festgestellt und einer Kontrolle unterzogen. Da auch von ihr deutlicher Alkoholgeruch ausging, wurde ein entsprechender Vortest durchgeführt, welcher den Anfangsverdacht einer Alkoholisierung bestätigte. Insbesondere deshalb, weil es sich bei der Fahrerin um eine Fahranfängerin handelte, gilt ein striktes Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen aller Art. Die strafmündige 17-Jährige muss sich bezüglich der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit verantworten.
Ansbach: Den traurigen alkoholbedingten Spitzenwert erzielte ein 30-Jähriger Pkw-Fahrer, welcher mit seinem Fahrzeug die Promenade in Ansbach befuhr. Bei der durchgeführten Verkehrskontrolle konnte ein Wert weit über dem gesetzlichen Grenzwert, im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit festgestellt werden. Weiterhin ergaben sich Anhaltspunkte auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Dementsprechend wurde die Weiterfahrt unterbunden, der Pkw verkehrssicher abgestellt und der Verkehrsteilnehmer zu hiesiger Polizeiinspektion verbracht. Nach der Durchführung einer Blutentnahme, einer Beschlagnahme des Führerscheins zur Vorbereitung der Einziehung und der gefahrenabwehrenden Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels, wurde der 30-Jährige aus der Dienststelle entlassen. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Ansbach
