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Ansbach: +++ Illegale Einreise und unerlaubter Aufenthalt +++

Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach am Samstagmittag, 16.01.2021 gegen 12:30 Uhr, an der Anschlussstelle „Ansbach“ der Bundesautobahn A 6 einen Kleintransporter mit niederländischer Zulassung.

Auf dem Beifahrersitz saß ein 33-Jähriger aus Sri Lanka. Dieser gab an, seit 2018 in den Niederlanden zu leben. Da er keinerlei Dokumente bei sich hatte, nahmen die Fahnder ihn mit auf die Dienststelle und veranlassten dort eine Überprüfung durch die Bundespolizei in Sankt Augustin über das Gemeinsame polizeiliche Zentrum für Deutschland und die Benelux-Staaten. Von dort kam wenig später dann das Ergebnis, dass der Südostasiate
eine Aufenthaltserlaubnis mit einer räumlichen Beschränkung auf Holland besitzt, aber das Land nicht verlassen darf.

Deshalb wurde gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach

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