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Ansbach: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

39-jähriger Moldawier aus Hessen beförderte im gewerblichen Güterverkehr. Er zeigte eine rumänische EU-Fahrerlaubnis vor, die aufgrund der Umschreibung einer moldauischen Drittstaaten- Fahrerlaubnis erteilt wurde (§28/IV Nr. 7 FeV). Die Republik Moldau ist nicht in der Anlage 11 zur FeV genannt. Der Beschuldigte ist schon mehr als zwei Jahre in Deutschland wohnhaft und gemeldet. Weitere Ermittlungen bei der zuständigen Wohnort- Führerscheinstelle bezüglich einer etwaigen prüfungsfreien Umschreibung sind erforderlich.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach

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