Ansbach: +++ Einsätze im Umgriff der „Eyber Kirchweih“ +++
In der Nacht von 02. August 2025 auf den 03. August 2025 kam es zu Einsatzgeschehen im Stadtteil Ansbach/Eyb. Es ist nicht gesichert, ob die beteiligten Personen einen Bezug zu der Veranstaltung hatten oder ob sie die öffentliche Veranstaltung besuchten. In der Nacht von Samstag auf Sonntag (02./03. August 2025), gegen 00:20 Uhr, ging zunächst eine Mitteilung über „randalierende Jugendliche“ im Umgriff der Eyber Kirchweih bei der Einsatzzentrale Mittelfranken ein. Diese sollten sich auch an einem Verkehrsschild zu schaffen machen. Letztlich konnte, durch die anfahrenden Streifenbesatzungen, lediglich ein 18-Jähriger angetroffen werden, welcher ein Verkehrszeichen in den Händen trug. Beim Erblicken der Streifen ergriff er ohne Beute die Flucht. Im Rahmen der Fahndung konnte der junge Mann jedoch in einem Gebüsch versteckt angetroffen werden. Obwohl die Intension des 18-Jährigen, hinsichtlich der Wegnahme des Verkehrszeichens, nicht bekannt ist, verfügte er darüber wie ein Eigentümer, sodass ihn nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Diebstahls erwartet.
Im Rahmen der Sachbearbeitung vor Ort passierte ein unbeleuchteter Pkw fahrenderweise die Einsatzstelle. Als der Beamte den Führer des Fahrzeugs ohne Gefahr zum Anhalten bewegte, um ihn auf den Umstand aufmerksam zu machen, nutze der Beifahrer des Pkws die Gelegenheit, dem eingesetzten Polizisten den Mittelfinger zu zeigen, um seine Nichtachtung kund zu tun. Der merklich alkoholisierte 32-Jährige darf sich nun wegen Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten strafrechtlich verantworten.
Gegen 01:25 Uhr konnte durch eine Streifenbesatzung eine Rauchentwicklung aus einer Menschengruppe heraus festgestellt werden. Bei der anschließenden Kontrolle konnten ein 42- und ein 43-Jähriger festgestellt werden, welche jeweils ein sogenanntes bengalisches Leuchtfeuer in der Hand hielten. Beim Anblick der Beamten ließen die Betroffenen die pyrotechnischen Gegenstände fallen. Selbige wurden sichergestellt und nun einer Prüfung unterzogen. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um zertifizierte Leuchtfeuer, welche trotzdem gemäß des Sprengstoffgesetzes nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, unter dem Jahr, gezündet werden dürfen. Diesbezüglich wurden Ermittlungen eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Ansbach
