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ANregiomed: Träger und Umfeld bestmöglich schützen

Alle Einrichtungen des Verbunds dürfen nur mit FFP2-Maske geschützt betreten werden

Ansbach, 21. Dezember 2020 – Besucher und Begleitpersonen sämtlicher Einrichtungen des ANregiomed-Klinikverbunds sind während des gesamten Aufenthalts zum Tragen von FFP2-Masken (ohne Ventil) verpflichtet. Die Maske muss bereits beim Zutritt getragen werden, Ausnahmen gelten nur für Notfallpatienten der Zentralen Notaufnahmen und der Bereitschaftspraxis des Kassenärztlichen Notfalldienstes.

„Im Rahmen unseres Hygienekonzepts sind auf den Normalstationen unserer Kliniken nach wie vor Patientenbesuche durch eine registrierte Kontaktperson möglich“, erklärt Dr. Gerhard M. Sontheimer. „Weil wir diese Regelung im Sinne unserer Patienten und ihrer Angehörigen aufrechthalten möchten, solange es unter Berücksichtigung der Infektionszahlen medizinisch vertretbar ist, setzt dies die besonders strikte Umsetzung anderer Hygienemaßnahmen voraus“, so der ANregiomed-Vorstand.

„Dazu gehört auch das konsequente Tragen von FFP2-Masken. Diese schützen sowohl den Träger vor einer Infektion als auch sein Umfeld, sollte der Träger selbst infiziert sein.“ Damit der Schutz für beide Seiten gewährleistet ist, dürfen nur FFP2-Masken ohne Ausatemventil zum Einsatz kommen. Für Mitarbeitende gilt die generelle „Maskenpflicht“ bereits seit dem 10. Dezember 2020.

Die Regelung gilt auch für Patienten der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ),

der ambulanten Sprechstunden und des Interdisziplinären Diagnostikzentrums am Klinikum Ansbach. Stationäre Patienten können im Einzelfall von der strikten Umsetzung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ausgenommen werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. In jedem Fall muss aber ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Notfallpatienten, die ohne Maske in die Klinik kommen, und Patienten der Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten bei Aufnahme eine Schutzmaske ausgehändigt.

Quelle: Pressemitteilung ANregiomed