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Ab Freitag, 27. August gilt die 3-G-Regel im Freizeitbad Aquella

Da die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Ansbach drei Tage über 35 liegt, gilt ab Freitag, 27.08.21 die 3-G-Regel. Somit ist ein negativer Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist, Voraussetzung für den Freizeitbadbesuch. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Genese und vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, müssen allerdings eine Genesungs- bzw. Impfbescheinigung vorweisen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines Schülerausweises. Diese Regelung gilt auch in den Ferien.

Für das Freibad gilt: Zum momentanen Zeitpunkt ist ein Besuch des Freibades weiterhin ohne vorherige Testung möglich.

Quelle: Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH