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Ab 1. Oktober 2021 gelten neue Lieferzeiten für die Ansbacher Fußgängerzone

Ansbach, 24. September 2021 – Ab dem 1. Oktober 2021 gelten in der Ansbacher Fußgängerzone neue Lieferzeiten. Während des pandemiebedingten Lockdowns wurden die Lieferzeiten in der Innenstadt seit der Vorweihnachtszeit 2020 und nach einer Unterbrechung wieder ab 23. Juli 2021 auf 24 Stunden ausgedehnt. Nun beschloss der Umwelt- und Verkehrsausschuss folgende neue Lieferzeiten:

Der Beschluss sieht auch vor, dass für Lieferdienste über die geltenden Zeiten hinaus keine Ausnahmegenehmigungen ausgestellt und Verstöße gegen die Zeiten konsequent und ohne weitere „Karenzzeiten“ geahndet werden. Das Radfahren in der Fußgängerzone bleibt weiterhin erlaubt, setzt aber voraus, so Bürgermeister Dr. Markus Bucka, der die Ausschusssitzung leitete, dass von allen Besucherinnen und Besuchern der Fußgängerzone ein respektvoller Umgang mit gegenseitiger Rücksichtnahme geübt wird.

Quelle: Stadt Ansbach

 

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