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Feuchtwangen: +++ Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz +++

Durch Patienten einer Arztpraxis in Feuchtwangen wurde mitgeteilt, dass der Arzt und seine Mitarbeiter während des Praxisbetriebs keine Masken tragen. Eine Überprüfung ergab, dass dies auch tatsächlich der Fall war. Den Arzt erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen