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150 Jahre Kriminalisierung sind genug – Arbeitskreis Frauen der Grünen Ansbach bezieht Position gegen die Kriminalisierung von ungewollt Schwangeren und Ärzt*innen.

Der Arbeitskreis Frauen des Grünen Kreisverbandes bezieht klar Stellung gegen den Paragraphen §218 des Strafgesetzbuches. „Dieser Paragraph kriminalisiert ungewollt Schwangere und durchführende Ärzt*innen“, so Lisa Renz-Hübner und Katharina Sparrer vom Arbeitskreis Frauen des Grünen Kreisverbandes. Zudem wiesen sie darauf hin, dass ungewollte Schwangerschaften immer noch tabuisiert werden.

Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist ein Frauenrecht und muss Teil der medizinischen Grundversorgung werden. Durch den Paragraphen §218, der Abtreibung unter Strafe stellt, machen sich auch Ärzt*innen die diese durchführen strafbar. Dadurch entstehen große Versorgungslücken und die Frauen müssen weite Wege auf sich nehmen. In ganz Mittelfranken befinden sich laut der Liste der Bundesärztekammer nur zwei Praxen im Großraum Nürnberg, die Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche durchführen. In ganz Niederbayern und der Oberpfalz gibt es bereits keinen einzigen Arzt mehr, der operativ Abtreibungen durchführt. „Diese weiten Fahrstrecken sind unzumutbar und zudem eine organisatorische und finanzielle Herausforderung für die Schwangeren, zumal medizinische Komplikationen auftreten können.“, so die Stellungnahme des Arbeitskreises.

Der Paragraph §218 wurde am 15.05.1871 im Reichsstrafgesetzbuch eingeführt. Zum 150. Jahrestag, dem 15.05.2021 finden deutschlandweit zahlreiche Protestaktionen statt, an denen sich auch die Grünen Ansbach beteiligen.

Quelle und Foto:  Arbeitskreis Frauen des Grünen Kreisverbandes